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Markt Mömbris
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„Mömbris“ als fünftgrößte Gemeinde des Landkreises Aschaffenburg, umfasst insgesamt 18 Ortsteile. „Schimborn“ ist einer davon.
Während in den meisten deutschen Bundesländern die Bezeichnung "Marktgemeinde" nicht üblich ist, wird sie in Bayern jedoch von einigen Gemeinden als "offizieller" Titel geführt. Auch heute noch kann die Bezeichnung "Marktgemeinde" oder "Markt" in Bayern an Gemeinden neu verliehen werden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO). Hier heißt es in Artikel 3:
Städte und Märkte heißen die Gemeinden, die diese Bezeichnung nach bisherigem Recht führen oder denen sie durch das Staatsministerium des Innern neu verliehen wird.
Die Bezeichnung Stadt oder Markt darf nur an Gemeinden verliehen werden, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und wirtschaftlichen Verhältnissen der Bezeichnung entsprechen.
Zur Verleihung des Titels "Marktgemeinde" sind also bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Insbesondere eine besondere oder überragende Bedeutung gegenüber den umliegenden Gemeinden in kultureller, wirtschaftlicher oder historischer Hinsicht. Man kann die "Marktgemeinden" in Bayern quasi zwischen den Städten einerseits und den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden andererseits einstufen.
Ein Titel ohne Recht bedeutet, dass es heute im Grundsatz keinerlei praktische Bedeutung mehr hat, ob eine Gemeinde sich als Marktgemeinde bezeichnen darf oder nicht. Wenn eine Gemeinde einen Markt Wochenmarkt, Flohmarkt, Jahrmarkt oder gar eine Weltausstellung veranstalten möchte, gelten ganz andere Kriterien. Der Titel Marktgemeinde ist hierzu demnach keine Voraussetzung. Er ist vor allem ein Schmuckwerk für das Standortmarketing und für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde und hat daher in Bayern, wo Tradition noch einen hohen Stellenwert genießt, durchaus seinen Platz.